Finanzprüfung, regulatorische Compliance und strategische Beratung

bonnefouspartners begleitet öffentliche und private Organisationen dabei, regulatorische Anforderungen zuverlässig zu erfüllen, Transparenz in der finanziellen Berichterstattung sicherzustellen und robuste Governance-Strukturen aufzubauen.

Mit Standorten in Genf, Vevey und Zug sind wir sowohl in der Romandie als auch in der Deutschschweiz präsent und betreuen unsere Kunden vor Ort mit hoher Reaktionsfähigkeit und persönlicher Nähe.

Unsere Wirtschaftsprüfer und Revisionsexperten führen sämtliche gesetzlichen Prüfungen sowie spezifische Kontroll- und Analyseaufträge durch – einschließlich aufsichtsrechtlicher Prüfungen und vertiefter Finanzanalysen – und schaffen damit die Grundlage für bessere Entscheidungsprozesse und ein wirkungsvolles Risikomanagement.

Unsere Aufgaben

Gesetzliche und statutorische Prüfungen

  • Eingeschränkte und ordentliche Revision nach den Schweizer Prüfungsstandards (PS-CH) und dem Schweizer Standard zur Eingeschränkten Revision (SER)
  • Finanzprüfung von Unternehmen, Stiftungen und Vereinen, gemäss Obligationenrecht (OR), Swiss GAAP FER und IFRS
  • Prüfung öffentlicher Körperschaften nach HRM2 oder IPSAS

 Prüfung, die Vertrauen und Sicherheit schafft

Eine von unseren zugelassenen Revisionsexperten durchgeführte Prüfung gewährleistet eine sachgerechte, regelkonforme und transparente Darstellung Ihres Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit den für Sie geltenden gesetzlichen Bestimmungen, Statuten und Rechnungslegungsstandards.

Sie schafft Vertrauen und Sicherheit für Ihre Stakeholder: Aktionäre, Geschäftspartner, Investoren sowie Aufsichts- und Kontrollorgane.

Gesetzliche und statutarische Revisionen

  • Gestärkte Glaubwürdigkeit Ihres Unternehmens gegenüber Finanzinstituten, insbesondere im Rahmen von Finanzierungsanfragen
  • Bessere Erfolgschancen bei Ausschreibungen und Großprojekten, durch geprüfte und belastbare Finanzinformationen
  • Erhöhte Sicherheit in der Governance, dank einer Risikoreduktion für den Verwaltungsrat und andere Entscheidungsträger
  • Unterstützung bei der operativen und strategischen Entscheidungsfindung auf der Grundlage zuverlässiger und standardisierter Finanzinformationen

  • Zusicherung, dass der Jahresabschluss frei von wesentlichen falschen Angaben aufgrund von betrügerischen Handlungen oder Fehlern ist
  • Erstellung eines ausführlichen Prüfberichts, adressiert an den Verwaltungsrat, der die Ergebnisse der Prüfung detailliert erläutert
  • Bescheinigung über das Vorhandensein eines angemessenen internen Kontrollsystems
  • Validierung der Konformität des Vorschlags zur Gewinnverwendung mit den gesetzlichen Vorgaben und den Statuten.

  • Prüfung der Verpflichtungen im Bereich Geldwäschereibekämpfung (GWG)
  • Prüfungen von Finanzintermediären, die einer Selbstregulierungsorganisation (SRO) angeschlossen sind
  • Aufsichtsprüfungen von Finanzintermediären mit FINMA-Zulassung, die einer Aufsichtsorganisation (AO) angeschlossen sind
  • Unsere Zulassungen : AOOS, ARIF, FINControl, SRO Schweizerischer Treuhänder, OSIF, SO-FIT, VQF

IT-Audits und interne Audits

  • Überprüfung des Betriebs, der Konfiguration und der Sicherheit Ihrer IT-Systemlandschaft
  • Erstellung von ISAE 3000-Berichten

Ein ISAE 3402-Bericht ermöglicht es Ihnen, Ihren Kunden die Zuverlässigkeit, Sicherheit und Konformität der von Ihnen erbrachten, ausgelagerten Dienstleistungen nachzuweisen.

Unsere Spezialisten übernehmen:

  • Die Beurteilung und Wirksamkeitsprüfung interner Kontrollsysteme bei Dienstleistungsanbietern
  • Erstellung und Überprüfung von ISAE 3402-Berichten (Typ I & II)
  • Kommunikation der Ergebnisse an externe Prüfer
  • Die Führung eines internen ISAE Kontroll- und Kompetenzzentrums als externe Partner

  • Durchführungn von punktuellen Ad-hoc-Aufträgen oder Unterstützung interner Teams
  • Aufbau wirksamer finanzieller und operativer interner Kontrollsysteme
  • Dokumentation wesentlicher Risiken und Begleitung bei der Umsetzung zielgerichteter Empfehlungen
  • Outsourcing Ihrer Internal Audit-Funktion

Sonderprüfungen und Strategieberatung

  • Nach einer vertieften Analyse Ihrer Jahres- oder Zwischenabschlüsse beurteilen wir, ob Ihr Unternehmen unter Kapitalverlust oder buchmässiger bzw. effektiver Überschuldung im Sinne von Art. 725 ff. OR leidet
  • Wir evaluieren mögliche Sanierungsmassnahmen und strategische Optionen
  • Wir begleiten Sie bei der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen und unterstützen Sie im Austausch mit Verwaltungsrat, Aktionären und weiteren Stakeholdern.

  • Prüfungen im Zusammenhang mit Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen gemäss Fusionsgesetz (Fus)
  • Prüfungsaufträge nach PS 910 / PS 920
  • Prüfung spezifischer Transaktionen, wie Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Liquidation, oder Neubewertung
  • Kontrolle der Lohngleichheit für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten

  • Corporate Governance und ausgelagerte Finanzleitung (CFO-as-a-Service)
  • Finanzielle Due Diligence (Vendor Due Diligence – VDD / Buy-Side Due Diligence – BDD)
  • Unternehmens- und Projektbewertungen, inkl. rechtlicher Gutachten
  • Unterstützung bei der Gründung, Umstrukturierung, Übertragung oder Nachfolgeregelung eines Unternehmens

Benötigen Sie ein Audit oder eine strategische Begleitung?

Wir prüfen und analysieren unabhängig Ihre Finanzinformationen, Prozesse oder Organisationsstruktur und schaffen klare Entscheidungsgrundlagen.

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Unsere multidisziplinären Teams sind für Sie da – mit fachkundiger Beratung und klarer Orientierung um Ihnen Zeit zu sparen.

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Häufig gestellte Fragen

Wir begleiten Unternehmen, Stiftungen, Vereine und öffentliche Körperschaften. Unser Ansatz ist auf jede Art von Struktur zugeschnitten.

Alle Gesellschaften (z. B. AG, GmbH), die die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllen, unterliegen grundsätzlich der eingeschränkten Revision – sofern sie nicht von der Möglichkeit des Opting-out Gebrauch machen können.

Der ordentlichen Kontrolle unterliegen:

  • Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Millionen; Umsatz CHF 40 Millionen; durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 250 Vollzeitbeschäftigte
  • Börsenkotierte Unternehmen
  • Unternehmen, die Schuldner einer öffentlichen Anleihe sind
  • Unternehmen, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind
  • Unternehmen, die dies beantragen (Aktionäre, die mindestens 10 % des Kapitals vertreten – Opting-up) oder in den Statuten vorsehen.

Wir helfen Ihnen, schnell festzustellen, ob Ihr Unternehmen in diesen Rahmen fällt.

Die Ausschüttung einer Zwischendividende erfordert die Erstellung eines vollständigen Zwischenabschlusses nach den gleichen Grundsätzen wie der Jahresabschluss. Sie muss formell von der Generalversammlung auf der Grundlage verfügbarer freier Reserven beschlossen werden und unterliegt einer eingeschränkten oder ordentlichen Revision.

Wir prüfen gerne, ob Ihr Unternehmen als Händler von Derivaten (Futures, Optionen, SWAPS usw.) im Sinne des FinfraG einzustufen ist. Wenn dies der Fall ist, unterliegt Ihre Tätigkeit der Genehmigung durch die FINMA.

Finanzunternehmen – insbesondere FinTech, Vermögensverwalter oder Trustees, die einer Aufsichtsbehörde (OS) wie FINcontrol Schweiz, OSIF, AOOS oder SO-FIT unterstellt sind, müssen einer aufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Wir überprüfen die Solidität Ihrer Organisation, Ihre internen Kontrollen und die Einhaltung der Vorschriften.

Ein Unternehmen kann auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn es im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Vollzeitarbeitsplätze hat und alle Aktionäre oder Eigentümer ihre Zustimmung erteilen.

In diesem Fall spricht man von einem “Opting-out”. Es handelt sich um einen formellen Beschluss der Generalversammlung (Zustimmung aller Aktionäre oder Eigentümer), der im Handelsregister eingetragen werden muss. Die Eintragung im Handelsregister ist von wesentlicher Bedeutung, da ohne diese Eintragung ein Organmangel vorliegt, der von der Behörde angezeigt wird.

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