Steuerprüfungen und steuerrechtliche Verfahren

Wir begleiten und vertreten Sie bei Einsprachen, Nachsteuer- und Bussenverfahren, bei Kontrollen durch die Steuerbehörden sowie in Streitfällen – bis hin zu Rekurs- und Beschwerdeverfahren vor den zuständigen Steuerinstanzen oder Gerichten.

Anfechtung eines Steuerbescheids

Der Erhalt einer Veranlagungsverfügung, einer Ermessensveranlagung oder eines Nachsteuer- bzw. Bussenentscheids kann Fragen aufwerfen. Diese Entscheidungen können aus verschiedenen Situationen resultieren: einer nicht fristgerecht eingereichten Steuererklärung, einer Diskrepanz zwischen den deklarierten und den von der Verwaltung angenommenen Beträgen oder auch von nachträglich festgestellten steuerrelevanten Sachverhalten.

Das Schweizer Steuerrecht sieht die Möglichkeit vor, diese Entscheidungen innerhalb einer strikten Frist von 30 Tagen nach ihrer Zustellung anzufechten. Unser Team begleitet Sie in jeder Phase dieses Verfahrens, indem es die Grundlagen des Bescheids analysiert, die relevanten Belege zusammenstellt und die notwendigen Argumente zur Verteidigung Ihrer Interessen vorbereitet.

Im Falle einer Zustellung ist es entscheidend, dass Sie uns umgehend kontaktieren, damit wir rechtzeitig handeln und Ihre Rechte vollständig wahren können.

Steuersituation bereinigen (Selbstanzeige)

Die steuerliche Regularisierung durch eine freiwillige Selbstanzeige ist eine vom Steuerpflichtigen initiierte Meldung, mit der bisher nicht deklarierte Einkünfte, Vermögenswerte oder andere steuerrelevante Sachverhalte offengelegt werden. Dies ermöglicht eine Bereinigung der steuerlichen Situation und führt – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen eingehalten sind – zu einer Reduktion bzw. zum Erlass zusätzlicher Bussen und Sanktionen.

Diese Möglichkeit ist im schweizerischen Steuerrecht ausdrücklich vorgesehen und erfolgt vor dem Hintergrund zunehmender Transparenz zwischen Steuerbehörden, insbesondere seit Einführung des Automatischen Informationsaustauschs (AIA).

Brauchen Sie Unterstützung bei der Beantwortung von Anfragen der Steuerbehörden?

Unser Team begleitet Sie von der Analyse der Situation bis zur Ausarbeitung einer fundierten und rechtlich korrekten Antwort.

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Unser Ansatz

Unser Team von erfahrenen Juristen und Steuerexperten begleitet Sie streng und wohlwollend während des gesamten Verfahrens, sei es vor den Steuerbehörden oder im Falle einer Klage vor Gericht. Ihr persönlicher Ansprechpartner wird Ihnen zuhören und auf Ihre Herausforderungen eingehen.

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Unsere multidisziplinären Teams sind da, um Sie zu beraten, zu orientieren und Ihnen Zeit zu sparen.

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Ein Kollektiv von Experten, die Ihnen zuhören

Ihre Herausforderungen, unsere Lösungen

Häufig gestellte Fragen

Es gibt keine strenge gesetzliche Frist.
Die Selbstanzeige muss unbedingt eingereicht werden, bevor die Steuerbehörden Kenntnis von den unterlassenen Elementen erhalten.
Das Team von bonnefouspartners kann Sie bei jedem Schritt dieses Verfahrens begleiten, wobei die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Dieses Verfahren richtet sich an :

  • In der Schweiz ansässige Personen, die bestimmte (schweizerische oder ausländische) Einkünfte oder Vermögenswerte nicht angegeben haben.
  • Erben, die in einem Nachlass nicht deklarierte Vermögenswerte entdecken
  • Grenzgänger oder im Ausland wohnhafte Personen mit steuerlicher Bindung an die Schweiz

bonnefouspartners begleitet Sie wie folgt:

  • Gründliche Analyse Ihrer persönlichen oder familiären Situation (Einkommen, Auslandskonten, Immobilien, Erbschaften usw.).
  • Schätzung der Beträge, die von der kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltung gefordert werden können
  • Vorbereitung des vollständigen Dossiers für eine Selbstanzeige in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen
  • Koordination und Nachverfolgung der Korrespondenz mit den Steuerbehörden, bis zur schriftlichen Bestätigung der Regularisierung
  • Prüfung der neuen Veranlagungsverfügungen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Nachbelastungen korrekt berücksichtigt wurden und Ihre Interessen optimal gewahrt bleiben.

Ja, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation zu bereinigen. Je nach Ihrem Fall kann dies durch eine Ergänzung der bereits eingereichten Steuererklärung oder durch eine Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach der Veranlagung geschehen.

Unser Ziel ist es, Ihnen die korrekte Anrechnung der Verrechnungssteuer zu ermöglichen.

Ja, wir unterstützen Sie im Rahmen eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung, das von den Steuerbehörden eingeleitet wurde, insbesondere nach einer Information aus dem automatischen Informationsaustausch (AIA). Wir begleiten Sie bei der Analyse der Situation, der Vorbereitung einer angemessenen Antwort und der Verteidigung Ihrer Interessen.

Ja. Wir begleiten Sie bei der Anfechtung einer negativen Einsprache-Entscheidung. Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung besteht die Möglichkeit, einen Rekurs beim zuständigen kantonalen Gericht einzureichen.

Unser Team aus Juristen und Steuerexperten vertritt Sie während des gesamten Verfahrens und stellt sicher, dass Ihre Interessen rechtlich fundiert und fristgerecht wahrgenommen werden.

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