Schenkung und Nachlassplanung
Mit einer sorgfältigen Nachlassplanung schaffen Sie Klarheit und behalten die steuerlichen Folgen der Vermögensübertragung im Griff.
Nachlassplanung frühzeitig gestalten
Unsere Juristinnen und Steuerexperten begleiten Sie bei der strukturierten Organisation Ihrer Nachfolge und bei der steuerlich optimierten Planung Ihres Vermögens.
Unser ganzheitlicher Ansatz umfasst insbesondere:
- Analyse Ihrer finanziellen Situation zur Festlegung geeigneter Instrumente für eine einfache und geordnete Nachfolge
- Bestimmung der steuerlichen Auswirkungen (Einkommens-, Vermögens-, Erbschafts- und Schenkungsaspekte)
- Ausarbeitung eines Testaments im Einklang mit dem schweizerischen Erbrecht
- Analyse des Vermögens im Hinblick auf eine allfällige Restrukturierung (z. B. Erbenholding, Unternehmensnachfolge, Übertragung einer selbständigen Erwerbstätigkeit) unter Berücksichtigung der Art der Vermögenswerte und des Wohnsitzes der Erben
- Prüfung und Gestaltung von Schenkungen, insbesondere Schenkung unter Vorbehalt der Nutzniessung oder Zuwendungen an den überlebenden Ehegatten
- Begleitung bei der Errichtung und Verwaltung von Stiftungen (gemeinnützige Stiftungen oder Familienstiftungen)
- Übernahme eines Willensvollstreckermandats
- Erstellung eines Vorsorgeauftrags zur Regelung der Vermögensverwaltung, rechtlichen Vertretung und persönlichen Betreuung im Fall der Urteilsunfähigkeit
Todesfall eines Angehörigen
Unsere Juristinnen und Steuerexperten unterstützen Sie bei sämtlichen administrativen und steuerlichen Schritten im Zusammenhang mit dem Todesfall eines Angehörigen.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärung sowie Schätzung der Erbschaftssteuern unter Berücksichtigung des Wohnsitzkantons der verstorbenen Person und des Verwandtschaftsgrades der Erben
- Ausarbeitung einer freiwilligen Selbstanzeige für Erben, falls steuerrelevante Vermögenswerte oder Einkünfte nicht deklariert wurden
- Analyse zur steuerlich optimierten Aufteilung des Nachlasses unter Berücksichtigung der individuellen Situation der einzelnen Erben
- Ausarbeitung einer Erbteilungsvereinbarung zur Zuweisung der Erbmasse an die gesetzlichen Erben oder bei Vorliegen eines Testaments, die Durchführung der Teilung gemäss den letztwilligen Verfügungen unter Einhaltung des Zivilrechts
- Erstellung der letzten Steuererklärung der verstorbenen Person für die Periode vom 1. Januar bis zum Todestag, inklusive zeitanteiliger Abgrenzungen
- Erstellung der Unterlagen für eine ungeteilte Erbschaft, damit die Erben ihren Vermögensanteil ab dem Todesdatum korrekt in ihrer Steuererklärung deklarieren können
- Koordination der Korrespondenz mit Notariat und Steuerbehörden
Sie wünschen Klarheit in rechtlichen oder steuerlichen Fragen?
Wir nehmen uns Zeit für Ihre Situation, analysieren die relevanten Aspekte und zeigen Ihnen pragmatische und passende Lösungswege auf.
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Unsere multidisziplinären Teams sind da, um Sie zu beraten, zu orientieren und Ihnen Zeit zu sparen.
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Häufig gestellte Fragen
Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, helfen Ihnen, Ihre Wünsche klar verständlich festzuhalten, und stellen sicher, dass diese rechtssicher formuliert und umsetzbar sind.
Ja. Wir begleiten Sie bei der strukturieren Nachlassplanung, insbesondere durch die Ausarbeitung eines Testaments, das Ihren Wünschen entspricht und die geltenden Teilungs- und Pflichtteilsvorschriften einhält.
Zudem erläutern wir die steuerlichen Auswirkungen, beraten Sie bei einer allfälligen Vermögensrestrukturierung und unterstützen Sie bei den administrativen Schritten für eine vorausschauende und rechtssichere Vermögensübertragung.
Ja. Wir begleiten Sie rechtlich bei der optimalen Ausgestaltung des Erbvorbezugs, berechnen die allfälligen steuerlichen Auswirkungen (insbesondere Schenkungs- und Vermögenssteuer) und unterstützen Sie bei der Deklaration gegenüber den Steuerbehörden.
Ohne letztwillige Verfügung hat Ihr Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Anspruch. Um ihn abzusichern, sind gezielte erbrechtliche Regelungen sowie eine frühzeitige steuerliche Planung erforderlich.
Wir begleiten Sie bei der erbrechtlichen und steuerlichen Nachlassplanung und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines rechtssicheren Testaments, das Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.
Ja, dies ist möglich, unter Beachtung der gesetzlichen Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung der Pflichtteile und bei der strukturieren Ausgestaltung Ihres Testaments, damit Ihr Wille rechtskonform festgehalten wird.
Ohne pflichtteilsgeschützte Erben verfügen Sie über einen weiten Gestaltungsspielraum in der Organisation Ihrer Nachfolge. Wir begleiten Sie bei der formellen Festlegung Ihres Willens und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Übertragung Ihres Vermögens an eine Drittperson oder eine Organisation ihrer Wahl.