Mandat als Verwaltungsratsmitglied
Bei bonnefouspartners werden die Verwaltungsratsmandate von einem der Mitglieder der Geschäftsleitung übernommen. Wir bieten diesen Service für Unternehmen an, die in der Schweiz ansässig sind oder gegründet werden.
Ob Sie ein lokales Unternehmen oder eine Tochtergesellschaft eines ausländischen Unternehmens sind, wir übernehmen Ihre rechtliche Vertretung und bieten strategische Unterstützung bei der Führung Ihres Unternehmens.
Eine rechtliche und strategische Rolle
In der Schweiz ist es gesetzlich vorgeschrieben, dass jede AG oder GmbH über einen in der Schweiz ansässigen Direktor oder Geschäftsführer verfügen muss.
Ob Sie einen Vertreter vor Ort oder eine erweiterte Begleitung im Bereich der Unternehmensführung benötigen, wir übernehmen diese Rolle mit Strenge und Engagement und garantieren :
- Zuverlässige Vertretung: Verwaltung der offiziellen Beziehungen mit den zuständigen Verwaltungen und Behörden
- Aktive Teilnahme an den Verwaltungsratssitzungen mit Erstellung der notwendigen Protokolle
- Strategische Beratung: Unterstützung bei wichtigen Entscheidungen, insbesondere im finanziellen, rechtlichen und organisatorischen Bereich.
- Eine umfassende treuhänderische Begleitung: administrative und buchhalterische Betreuung, Unterstützung bei den steuerlichen Verpflichtungen, Rechtsberatung
Brauchen Sie einen lokalen Verwaltungsrat oder Geschäftsführer?
Lassen Sie uns gemeinsam Ihre Situation und die für Ihre Struktur geeigneten Lösungen erörtern.
Fordern Sie ein Angebot anIhr gesetzlicher Vertreter und strategischer Partner in Genf, Vevey und Zug.
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Unsere multidisziplinären Teams sind da, um Sie zu beraten, zu orientieren und Ihnen Zeit zu sparen.
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Ein Kollektiv von Experten, die Ihnen zuhören
Ihre Herausforderungen, unsere Lösungen
Häufig gestellte Fragen
Ja, das Schweizer Obligationenrecht verlangt formell, dass eine Kapitalgesellschaft mindestens einen in der Schweiz ansässigen Vertreter hat.
Ja, wir können die Protokolle und Anmeldungen für die Änderungen beim Handelsregister vorbereiten, ggf. in Abstimmung mit dem Notar.
Ja, wir können ein Übergangsmandat übernehmen, bis Sie eine interne Lösung gefunden haben.
Ja, wir übernehmen die vollständige gesetzliche Vertretung, einschliesslich der Interaktion mit dem Handelsregister, den Steuerbehörden, Sozialversicherungen und anderen Behörden, und stellen sicher, dass die gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des Gesellschaftsrechts eingehalten werden.