FAQ

Wirtschaftsprüfung, Interne Revision und Beratung

Wir begleiten Unternehmen, Stiftungen, Vereine und öffentliche Körperschaften. Unser Ansatz ist auf jede Art von Struktur zugeschnitten.

Alle Gesellschaften (z. B. AG, GmbH), die die Voraussetzungen für eine ordentliche Revision nicht erfüllen, unterliegen grundsätzlich der eingeschränkten Revision – sofern sie nicht von der Möglichkeit des Opting-out Gebrauch machen können.

Der ordentlichen Kontrolle unterliegen:

  • Unternehmen, die mindestens zwei der drei folgenden Kriterien in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschreiten: Bilanzsumme CHF 20 Millionen; Umsatz CHF 40 Millionen; durchschnittliche Anzahl der Mitarbeiter 250 Vollzeitbeschäftigte
  • Börsenkotierte Unternehmen
  • Unternehmen, die Schuldner einer öffentlichen Anleihe sind
  • Unternehmen, die zur Erstellung einer Konzernrechnung verpflichtet sind
  • Unternehmen, die dies beantragen (Aktionäre, die mindestens 10 % des Kapitals vertreten – Opting-up) oder in den Statuten vorsehen.

Wir helfen Ihnen, schnell festzustellen, ob Ihr Unternehmen in diesen Rahmen fällt.

Die Ausschüttung einer Zwischendividende erfordert die Erstellung eines vollständigen Zwischenabschlusses nach den gleichen Grundsätzen wie der Jahresabschluss. Sie muss formell von der Generalversammlung auf der Grundlage verfügbarer freier Reserven beschlossen werden und unterliegt einer eingeschränkten oder ordentlichen Revision.

Wir prüfen gerne, ob Ihr Unternehmen als Händler von Derivaten (Futures, Optionen, SWAPS usw.) im Sinne des FinfraG einzustufen ist. Wenn dies der Fall ist, unterliegt Ihre Tätigkeit der Genehmigung durch die FINMA.

Finanzunternehmen – insbesondere FinTech, Vermögensverwalter oder Trustees, die einer Aufsichtsbehörde (OS) wie FINcontrol Schweiz, OSIF, AOOS oder SO-FIT unterstellt sind, müssen einer aufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen werden. Wir überprüfen die Solidität Ihrer Organisation, Ihre internen Kontrollen und die Einhaltung der Vorschriften.

Ein Unternehmen kann auf die eingeschränkte Revision verzichten, wenn es im Jahresdurchschnitt weniger als zehn Vollzeitarbeitsplätze hat und alle Aktionäre oder Eigentümer ihre Zustimmung erteilen.

In diesem Fall spricht man von einem “Opting-out”. Es handelt sich um einen formellen Beschluss der Generalversammlung (Zustimmung aller Aktionäre oder Eigentümer), der im Handelsregister eingetragen werden muss. Die Eintragung im Handelsregister ist von wesentlicher Bedeutung, da ohne diese Eintragung ein Organmangel vorliegt, der von der Behörde angezeigt wird.

Rechts- und Steuerberatung

Bei bonnefouspartners sind wir in der Lage, die steuerlichen und rechtlichen Folgen der Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine Kapitalgesellschaft (AG oder GmbH) detailliert zu analysieren:

  • Eine gründliche Untersuchung der langfristigen Zweckmäßigkeit dieser Umstrukturierung, um Ihr Projekt in seiner Gesamtheit zu berücksichtigen, insbesondere im Falle eines zukünftigen Verkaufs oder einer Übertragung an Ihre Erben.
  • eine Steueranalyse zur Optimierung der Umstrukturierung und, falls erforderlich, die Erlangung von Vereinbarungen mit den Steuerbehörden (Ruling)
  • Aufzeigen von Fallstricken, die es zu vermeiden gilt, wie die Nichteinhaltung bestimmter gesetzlicher Fristen, die einen Verkauf oder eine Übertragung gefährden können.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und sichere Vision zu bieten, um diese Umwandlung unter Einhaltung der schweizerischen steuerlichen und gesetzlichen Verpflichtungen durchzuführen.

Wir erarbeiten eine individuelle Übergabelösung – sei es durch Verkauf, Schenkung oder Nachfolge – und berücksichtigen dabei die Bewertung Ihres Unternehmens, steuerliche Auswirkungen und rechtliche Anforderungen, um den Generationen- oder Eigentümerwechsel sicher abzustützen.

Wir analysieren die Finanzlage und ermitteln geeignete Sanierungsmassnahmen (Restrukturierung, Refinanzierung, Kostenoptimierung) sowie die steuerlichen Auswirkungen der vorgeschlagenen Massnahmen, um die Fortführung Ihres Unternehmens und den Erhalt der Arbeitsplätze bestmöglich zu sichern.

Wir begleiten Sie bei der Planung der Beendigung Ihrer selbständigen Tätigkeit, insbesondere im Zusammenhang mit Ihrer Pensionierung oder einer Familienübertragung.
Wir analysieren die steuerlichen Folgen dieses Vorgangs und beraten Sie über die Hebel, mit denen die Auswirkungen für Sie und Ihre Erben gemildert werden können.

Eine Holdinggesellschaft kann die Verwaltung und den Besitz von Beteiligungen an mehreren Unternehmen optimieren und gleichzeitig die Strukturierung Ihres Vermögens und Ihrer Investitionen erleichtern.
Wir bewerten gemeinsam mit Ihnen die Vorteile einer Holdinggesellschaft entsprechend Ihren Zielen: Nachlass- und Steuerplanung, Zusammenlegung von Beteiligungen oder Strukturierung von Investitionen in der Schweiz und im Ausland.

Ein Incentive-Plan ermöglicht es Ihnen, Ihre Mitarbeiter zu binden, ihr Engagement zu steigern und, je nach gewählter Struktur, von Steuervorteilen zu profitieren. Wir entwerfen und validieren diese Pläne bei den zuständigen Steuerbehörden durch eine vorherige Vereinbarung/Ruling.

Ja, unser Treuhänder hilft Ihnen bei der Wahl der am besten geeigneten Rechtsform (AG, GmbH, Einzelfirma usw.), unter Berücksichtigung der steuerlichen Aspekte, des Schutzes des persönlichen Vermögens und der Anforderungen in Bezug auf: Mindestkapital, Haftung und Buchführungspflichten.

Finanzielle Unternehmensführung

Ja, er agiert wie ein vollwertiges Mitglied Ihres Unternehmens. Er verfolgt Ihre Aktivitäten, tauscht sich regelmäßig mit Ihrem Management aus und passt sich Ihren Herausforderungen an. Sie haben einen engagierten, verfügbaren und erfahrenen Ansprechpartner, der Ihr Dossier in- und auswendig kennt.

Wir erstellen individuelle Steuerungs- und Finanz-Dashboards, ausgestattet mit den wichtigsten KPI für Ihr Geschäftsmodell.
Sie erhalten so eine transparente und sofort verfügbare Entscheidungsgrundlage: übersichtlich, präzise und in Echtzeit.

Ja, wir können auch als punktuelle Verstärkung eingesetzt werden. Im Falle eines Ausscheidens, Urlaubs oder Übergangs stellen wir die Kontinuität der Finanzfunktionen sicher, bis Sie sich intern reorganisieren oder das Outsourcing fortsetzen können.

Ja, wir können schnell eingreifen. Wir analysieren Ihre Situation, schlagen Anpassungsszenarien vor und helfen Ihnen mit konkreten kurz- und mittelfristigen Empfehlungen, die Kontrolle über Ihre Abläufe zurückzugewinnen.

Nein, wir haben Niederlassungen in Genf, Vevey (Waadt) und Zug, so dass wir sowohl in der französischen als auch in der deutschen Schweiz tätig sein können. Wir arbeiten in mehreren Sprachen, darunter Französisch, Deutsch und Englisch.

Buchhaltung und wiederkehrende Steuern

Ja. Über sichere digitale Dokumentenprozesse und cloudbasierte Tools gewährleisten wir einen effizienten Workflow, bei dem Sie gleichzeitig von persönlicher Begleitung und klaren Ansprechpartnern profitieren.

Ja, wir passen unsere Leistungen an Ihren Bedarf an: vollständige Buchführung, Jahresabschluss, Berichterstattung oder punktuelle Begleitung.

Wir übernehmen die gesamte Übergabe strukturiert und transparent: Wir stimmen uns mit Ihrem bisherigen Anbieter ab, sichten und prüfen die Daten und richten zeitnah unsere Systeme ein, damit der Wechsel reibungslos erfolgt und Ihre Prozesse ohne Unterbruch weiterlaufen.

Ja, die analytische Buchhaltung ist Teil unserer Dienstleistungen und ermöglicht es Ihnen, Ihre Kosten nach Aktivitäten, Produkten oder Projekten zu analysieren, um Ihre strategische Steuerung zu verbessern.

Auf jeden Fall. Wir bieten spezielle Lösungen für Selbständige und kleine Unternehmen an, mit einer Betreuung, die auf ihre Tätigkeit zugeschnitten ist.

Lohnadministration

Ja, wir können den gesamten Prozess von der Erstellung der Lohnabrechnungen bis zur Kommunikation mit den Sozialversicherungen und Behörden übernehmen und Sie dabei in Echtzeit auf dem Laufenden halten.

Ja. Wir verwalten die Lohnprozesse auch für Unternehmen mit mehreren Standorten – inklusive Belegschaften, die auf verschiedene Kantone und Sprachregionen verteilt sind.

Ja. Wir führen die Lohnverarbeitung in mehreren Währungen durch, mit präziser Erfassung der Wechselkurse und unter Berücksichtigung der entsprechenden steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen.

Ja, wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung der Dokumente, der Kommunikation mit den Behörden und der Überwachung der Prüfung bis zu ihrem Abschluss.

Wir verwenden sichere Systeme, die den schweizerischen und europäischen Standards (DSGVO) entsprechen, wobei der Zugang nur auf befugte Personen beschränkt ist.

Domizilierung von Unternehmen

Ein Sitz in der Schweiz bietet Unternehmen zahlreiche Vorteile:

  • Stabilität und Rechtssicherheit dank verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
  • Attraktive steuerliche Bedingungen je nach Kanton und Unternehmensstruktur
  • Zugang zu einem international anerkannten Finanz- und Unternehmensumfeld
  • Hohes Vertrauen bei Investoren, Banken und Geschäftspartnern
  • Flexible Strukturen bei der Unternehmensführung und Standortwahl

Durch die Domizilierung in der Schweiz profitieren Unternehmen von einem Umfeld, das Wachstum, Internationalisierung und nachhaltige Unternehmensentwicklung ideal unterstützt.

Nach Schweizer Recht kann der Sitz eines Unternehmens in den Räumlichkeiten des Unternehmens selbst oder bei einem Treuhänder, wie z.B. bonnefouspartners, eingerichtet werden.

Ja, wir nehmen Ihre Post entgegen, sortieren und scannen sie und können sie gemäss Ihren Anweisungen weiterleiten. Diese Verwaltung umfasst auch eine sichere digitale Archivierung, auf die Sie jederzeit online zugreifen können.

Nein, die Domizilierung bezieht sich nur auf die rechtliche und administrative Adresse Ihres Unternehmens. Wir können Ihnen jedoch bei Bedarf Bürogemeinschaften oder private Büros anbieten.

Ja, und das ist sogar eine Voraussetzung für diese Art von Mandat. Unsere Buchhaltungs-, Steuer- und Verwaltungsdienstleistungen müssen in Ihre Domizilierung integriert werden, um eine zentrale, korrekte und effiziente Betreuung sicherzustellen.

Die Formalitäten können innerhalb weniger Tage abgeschlossen werden, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen. Unser Team leitet Sie Schritt für Schritt an, um einen schnellen Start zu ermöglichen.

Mandat als Verwaltungsratsmitglied

Ja, das Schweizer Obligationenrecht verlangt formell, dass eine Kapitalgesellschaft mindestens einen in der Schweiz ansässigen Vertreter hat.

Ja, wir können die Protokolle und Anmeldungen für die Änderungen beim Handelsregister vorbereiten, ggf. in Abstimmung mit dem Notar.

Ja, wir können ein Übergangsmandat übernehmen, bis Sie eine interne sung gefunden haben.

Ja, wir übernehmen die vollständige gesetzliche Vertretung, einschliesslich der Interaktion mit dem Handelsregister, den Steuerbehörden, Sozialversicherungen und anderen Behörden, und stellen sicher, dass die gesetzlichen Verpflichtungen im Bereich des Gesellschaftsrechts eingehalten werden.

Steuererklärung

Selbstverständlich werden wir in solchen Fällen regelmässig tätig.
Wir werden Ihre endgültige Steuerveranlagung analysieren, Ihnen die von der Steuerverwaltung vorgenommenen Korrekturen und die betroffenen Beträge im Einzelnen erläutern. Anschliessend beraten wir Sie, ob eine Einsprache sinnvoll ist, und übernehmen bei Bedarf deren Vorbereitung und Einreichung.

Ja, bonnefouspartners kann Sie bereits in dieser Phase unterstützen.
Wir analysieren die steuerlichen Auswirkungen der in der Scheidungsvereinbarung vorgesehenen Entscheidungen – Vermögensaufteilung, Renten, Sorgerecht für die Kinder, Familienwohnung, Vorsorge oder Schulden – um sicherzustellen, dass diese kohärent sind und für beide Parteien optimiert werden.
Wir können auch Ihre Vorauszahlungen anpassen und den Übergang zu getrennten Steuererklärungen vorbereiten, um Ihre jeweilige neue Steuerlast bestmöglich zu antizipieren.

Ja, bonnefouspartners kann Sie bei diesem Prozess begleiten.
Wir werden die Situation analysieren, um festzustellen, inwieweit die in den USA erhobene Verrechnungssteuer – ganz oder teilweise – zurückerstattet werden kann, und wir werden Sie bei allen steuerlichen Schritten unterstützen, die für die Rückerstattung erforderlich sind.

Ja, wir können Sie bei der Erstellung einer angemessenen Antwort unterstützen und Ihnen die potenziellen Herausforderungen im Zusammenhang mit den gestellten Fragen erläutern, so dass Sie eine informierte und kohärente Antwort geben können.

In diesem Fall können wir schnell eingreifen.
Es ist wichtig, dass Sie uns die Veranlagung sofort nach Erhalt zukommen lassen, damit wir innerhalb der gesetzlichen Frist von 30 Tagen handeln können. Wir werden dann eine korrekte Erklärung erstellen, die als Einspruch eingereicht werden kann, um die falschen Elemente zu korrigieren.

Ja, bonnefouspartners kann Sie dabei unterstützen.
Wir können Ihre jeweiligen Steuererklärungen erstellen oder deren Richtigkeit überprüfen, indem wir sicherstellen, dass gemeinsame Elemente – wie Kinder, Renten oder Immobilien – korrekt aufgeteilt und einheitlich zwischen den beiden Steuerzahlern angegeben werden. Wir werden auch sicherstellen, dass Ihre Vorauszahlungen angepasst werden, um Ihre jeweilige neue Steuerlast zu antizipieren.

Steuerprüfungen und -verfahren

Es gibt keine strenge gesetzliche Frist.
Die Selbstanzeige muss unbedingt eingereicht werden, bevor die Steuerbehörden Kenntnis von den unterlassenen Elementen erhalten.
Das Team von bonnefouspartners kann Sie bei jedem Schritt dieses Verfahrens begleiten, wobei die Vertraulichkeit gewahrt bleibt.

Dieses Verfahren richtet sich an :

  • In der Schweiz ansässige Personen, die bestimmte (schweizerische oder ausländische) Einkünfte oder Vermögenswerte nicht angegeben haben.
  • Erben, die in einem Nachlass nicht deklarierte Vermögenswerte entdecken
  • Grenzgänger oder im Ausland wohnhafte Personen mit steuerlicher Bindung an die Schweiz

bonnefouspartners begleitet Sie wie folgt:

  • Gründliche Analyse Ihrer persönlichen oder familiären Situation (Einkommen, Auslandskonten, Immobilien, Erbschaften usw.).
  • Schätzung der Beträge, die von der kantonalen oder eidgenössischen Steuerverwaltung gefordert werden können
  • Vorbereitung des vollständigen Dossiers für eine Selbstanzeige in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen
  • Koordination und Nachverfolgung der Korrespondenz mit den Steuerbehörden, bis zur schriftlichen Bestätigung der Regularisierung
  • Prüfung der neuen Veranlagungsverfügungen, um sicherzustellen, dass die steuerlichen Nachbelastungen korrekt berücksichtigt wurden und Ihre Interessen optimal gewahrt bleiben.

Ja, wir unterstützen Sie dabei, Ihre Situation zu bereinigen. Je nach Ihrem Fall kann dies durch eine Ergänzung der bereits eingereichten Steuererklärung oder durch eine Beschwerde innerhalb von 30 Tagen nach der Veranlagung geschehen.

Unser Ziel ist es, Ihnen die korrekte Anrechnung der Verrechnungssteuer zu ermöglichen.

Ja, wir unterstützen Sie im Rahmen eines Verfahrens wegen Steuerhinterziehung, das von den Steuerbehörden eingeleitet wurde, insbesondere nach einer Information aus dem automatischen Informationsaustausch (AIA). Wir begleiten Sie bei der Analyse der Situation, der Vorbereitung einer angemessenen Antwort und der Verteidigung Ihrer Interessen.

Ja. Wir begleiten Sie bei der Anfechtung einer negativen Einsprache-Entscheidung. Innerhalb von 30 Tagen ab Zustellung besteht die Möglichkeit, einen Rekurs beim zuständigen kantonalen Gericht einzureichen.

Unser Team aus Juristen und Steuerexperten vertritt Sie während des gesamten Verfahrens und stellt sicher, dass Ihre Interessen rechtlich fundiert und fristgerecht wahrgenommen werden.

Besteuerung von Immobilien

Normalerweise unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die sich in Ihrem Privatvermögen befindet, der Immobiliengewinnsteuer im Kanton, in dem sich die Immobilie befindet. Wenn die Verwaltung Ihres Immobilienvermögens jedoch über die reine Verwaltung Ihres Privatvermögens hinausgeht, kann der Verkaufsgewinn der Einkommensteuer unterliegen. Aus diesen Gründen müssen diese Situationen im Detail analysiert werden, um alle Besonderheiten Ihres Projekts zu berücksichtigen und die steuerliche Behandlung zu bestimmen.

Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Struktur zu bestimmen.
Die Wahl hängt von verschiedenen Parametern Ihrer persönlichen Situation ab, unter anderem von der Finanzierung, der geplanten Haltedauer, Ihrer steuerlichen Situation sowie der späteren Veräusserungsabsichten.
Ein persönliches Gespräch ermöglicht es uns, Sie gezielt zu beraten und die für Sie vorteilhafteste Variante aufzuzeigen.

Ja, wir können Sie bei diesen Überlegungen unterstützen.
Unsere Experten können die steuerlichen Folgen des Verkaufs einschätzen und Sie individuell beraten, ob es sinnvoll ist, die Immobilie zu behalten oder sie sofort zu verkaufen. In einem Gespräch können wir Ihnen einen angemessenen und klaren Rat geben.

Selbstverständlich können wir Ihnen einen klaren Überblick über die steuerlichen Auswirkungen geben.
Wir werden Ihnen detailliert darlegen, wie die Mieteinnahmen in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbezogen werden und mit Ihnen zusammen analysieren, ob die Nettorendite nach der Besteuerung die Vermietung eines Teils Ihrer Immobilie rechtfertigt.

Das Einkommen aus Untervermietung muss tatsächlich angegeben werden.
Wir helfen Ihnen, diesen Betrag korrekt in Ihre Steuererklärung aufzunehmen und erläutern Ihnen die Besteuerungsmodalitäten für diese Art von temporären Mieteinnahmen.

Schenkung und Nachlass

Wir begleiten Sie bei der Erstellung Ihres Testaments, helfen Ihnen, Ihre Wünsche klar verständlich festzuhalten, und stellen sicher, dass diese rechtssicher formuliert und umsetzbar sind.

Ja. Wir begleiten Sie bei der strukturieren Nachlassplanung, insbesondere durch die Ausarbeitung eines Testaments, das Ihren Wünschen entspricht und die geltenden Teilungs- und Pflichtteilsvorschriften einhält.
Zudem erläutern wir die steuerlichen Auswirkungen, beraten Sie bei einer allfälligen Vermögensrestrukturierung und unterstützen Sie bei den administrativen Schritten für eine vorausschauende und rechtssichere Vermögensübertragung.

Ja. Wir begleiten Sie rechtlich bei der optimalen Ausgestaltung des Erbvorbezugs, berechnen die allfälligen steuerlichen Auswirkungen (insbesondere Schenkungs- und Vermögenssteuer) und unterstützen Sie bei der Deklaration gegenüber den Steuerbehörden.

Ohne letztwillige Verfügung hat Ihr Konkubinatspartner keinen gesetzlichen Anspruch. Um ihn abzusichern, sind gezielte erbrechtliche Regelungen sowie eine frühzeitige steuerliche Planung erforderlich.
Wir begleiten Sie bei der erbrechtlichen und steuerlichen Nachlassplanung und unterstützen Sie bei der Ausarbeitung eines rechtssicheren Testaments, das Ihren persönlichen Vorstellungen entspricht.

Ja, dies ist möglich, unter Beachtung der gesetzlichen Pflichtteile der pflichtteilsgeschützten Erben. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung der Pflichtteile und bei der strukturieren Ausgestaltung Ihres Testaments, damit Ihr Wille rechtskonform festgehalten wird.

Ohne pflichtteilsgeschützte Erben verfügen Sie über einen weiten Gestaltungsspielraum in der Organisation Ihrer Nachfolge. Wir begleiten Sie bei der formellen Festlegung Ihres Willens und unterstützen Sie insbesondere bei der rechtssicheren Übertragung Ihres Vermögens an eine Drittperson oder eine Organisation ihrer Wahl.

Vermögensplanung

Eine vorausschauende Nachfolgeplanung sichert die Kontinuität des Unternehmens, reduziert das Risiko familiärer Konflikte und ermöglicht eine gezielte steuerliche Planung der Unternehmensübertragung.
Wir unterstützen Sie bei der strukturierten und rechtssicheren Gestaltung der Nachfolge, abgestimmt auf Ihre familiäre und unternehmerische Situation und im Einklang mit dem schweizerischen Erbrecht.

Die Gründung einer Finanzholding ermöglicht eine strukturierte Bündelung von Beteiligungen und Investitionen sowie eine gezielte Steuerplanung auf Ebene der Gesellschaft und der Privatperson.
Wir begleiten Sie bei der Konzeption und Umsetzung Ihrer Holdingstruktur unter Berücksichtigung Ihrer vermögensrechtlichen, steuerlichen und unternehmerischen Zielsetzungen.

Eine Familienholding richtet sich insbesondere an Unternehmerfamilien sowie an Familien mit umfangreichen Beteiligungen und Anlageportfolios.
Wir begleiten Sie bei der Konzeption und Umsetzung einer Holdingstruktur, die auf Ihre Situation und Ihre Zielsetzungen ausgerichtet ist.

Ja. Die Vermögensaufteilung kann wesentliche steuerliche Auswirkungen haben, insbesondere im Bereich der Vermögenssteuer, der Besteuerung von Immobilienerträgen sowie bei Ausgleichs- und Übernahmezahlungen. Eine vorgängige Analyse ermöglicht eine steuerlich optimierte Gestaltung der Vermögensaufteilung und hilft, unerwartete Steuerfolgen zu vermeiden. Wir begleiten Sie strukturiert durch diesen Prozess.

Ein Einkauf in die berufliche Vorsorge kann steuerlich attraktiv sein, ist jedoch stark von Ihrer persönlichen Situation abhängig. Wir analysieren Ihre steuerlichen Rahmenbedingungen, Ihren bestehenden Vorsorgestatus sowie Ihre Ziele im Ruhestand und beurteilen, ob und zu welchem Zeitpunkt ein Einkauf in die 2. Säule sinnvoll ist.

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