Besteuerung von Immobilien

bonnefouspartners unterstützt Sie effizient bei der steuerlichen Planung und laufenden Steuerabwicklung im Zusammenhang mit Ihren Immobilien.

Beratung bei der Strukturierung von Immobilienvermögen

bonnefouspartners begleitet Sie bei Ihrem Immobilienkaufprojekt und bewertet die steuerlichen Auswirkungen einer direkten oder indirekten Beteiligung über eine Immobiliengesellschaft, insbesondere im Falle eines Weiterverkaufs oder einer Übertragung der Immobilie im Rahmen einer Erbschaft.

Steuerliche Planung bei Immobilienübertragungen

Unser Expertenteam unterstützt Privatpersonen bei der frühzeitigen Einschätzung der steuerlichen Folgen im Zusammenhang mit Immobilienübertragungen, insbesondere bei Verkäufen, der Einbringung von Immobilien in eine Immobiliengesellschaft oder bei Schenkungen an Erben. Dabei berücksichtigen wir insbesondere die Auswirkungen in Bezug auf die Grundstückgewinnsteuer, die Einkommenssteuer, Handänderungssteuern sowie Schenkungs- und Erbschaftssteuern.

In komplexen Situationen, in denen das Risiko einer Umqualifizierung als Quasi-Immobilienhändler besteht, berät Sie bonnefouspartners fachkundig und sichert die steuerliche Behandlung Ihrer Transaktion durch Vorabklärungen und verbindliche Vorbescheide (Ruling) bei den Steuerbehörden ab.

Einkünfte aus Immobilien: Besonderheitenbei der Steuererklärung

Wir stellen sicher, dass Ihre Immobilienerträge korrekt deklariert werden, sei es bei der gelegentlichen Vermietung an Dritte (z. B. über Plattformen wie Airbnb) oder bei einer längerfristigen Vermietung. Dabei berücksichtigen wir sämtliche zulässigen Abzüge, sodass die steuerbare Bemessungsgrundlage optimal reduziert wird.

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Häufig gestellte Fragen

Normalerweise unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf einer Immobilie, die sich in Ihrem Privatvermögen befindet, der Immobiliengewinnsteuer im Kanton, in dem sich die Immobilie befindet. Wenn die Verwaltung Ihres Immobilienvermögens jedoch über die reine Verwaltung Ihres Privatvermögens hinausgeht, kann der Verkaufsgewinn der Einkommensteuer unterliegen. Aus diesen Gründen müssen diese Situationen im Detail analysiert werden, um alle Besonderheiten Ihres Projekts zu berücksichtigen und die steuerliche Behandlung zu bestimmen.

Wir unterstützen Sie dabei, die optimale Struktur zu bestimmen.
Die Wahl hängt von verschiedenen Parametern Ihrer persönlichen Situation ab, unter anderem von der Finanzierung, der geplanten Haltedauer, Ihrer steuerlichen Situation sowie der späteren Veräusserungsabsichten.
Ein persönliches Gespräch ermöglicht es uns, Sie gezielt zu beraten und die für Sie vorteilhafteste Variante aufzuzeigen.

Ja, wir können Sie bei diesen Überlegungen unterstützen.
Unsere Experten können die steuerlichen Folgen des Verkaufs einschätzen und Sie individuell beraten, ob es sinnvoll ist, die Immobilie zu behalten oder sie sofort zu verkaufen. In einem Gespräch können wir Ihnen einen angemessenen und klaren Rat geben.

Selbstverständlich können wir Ihnen einen klaren Überblick über die steuerlichen Auswirkungen geben.
Wir werden Ihnen detailliert darlegen, wie die Mieteinnahmen in Ihr zu versteuerndes Einkommen einbezogen werden und mit Ihnen zusammen analysieren, ob die Nettorendite nach der Besteuerung die Vermietung eines Teils Ihrer Immobilie rechtfertigt.

Das Einkommen aus Untervermietung muss tatsächlich angegeben werden.
Wir helfen Ihnen, diesen Betrag korrekt in Ihre Steuererklärung aufzunehmen und erläutern Ihnen die Besteuerungsmodalitäten für diese Art von temporären Mieteinnahmen.

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